Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-13-2015

Muss erlegtes Wild auf jeden Fall in eine Kühlkammer, auch wenn die Außentemperatur ein genügendes Abkühlen erlaubt?

Kurze Antwort

Nein, wenn die Außentemperaturen eine gründliche Auskühlung sicherstellen, ist eine Kühlkammer nicht zwingend erforderlich.

  • A)nein
  • B)ja, innerhalb von 3 Stunden nach dem Erlegen
  • C)ja, innerhalb von 5 Stunden nach dem Erlegen
  • D)ja, innerhalb von 12 Stunden nach dem Erlegen
Erklärung

Wild muss alsbald auf die vorgeschriebene Innentemperatur heruntergekühlt werden, entweder durch Umgebungskälte oder Kühlzelle. Nur wenn dies anders nicht erreicht werden kann, ist eine geeignete Kühleinrichtung nötig.

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