Kurze Antwort
Nein, in Rheinland-Pfalz gelten landesrechtlich festgelegte Jagd- und Schonzeiten, die von der Bundesregelung abweichen können; daher ist diese Bundesangabe dort nicht automatisch gültig.
Das BJagdG setzt nur den Rahmen. Die konkreten Jagdzeiten bestimmt das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz. Abweichende Landesregelungen sind maßgeblich; somit trifft die bundesweit genannte Kitz-Jagdzeit dort nicht zu.
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