Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-110-2015

Nach dem Bundesjagdgesetz ist die Jagd beim Rehwild auf Kitze vom 1. September bis zum 28. Februar erlaubt. Gilt dies auch in Rheinland-Pfalz?

Kurze Antwort

Nein, in Rheinland-Pfalz gelten landesrechtlich festgelegte Jagd- und Schonzeiten, die von der Bundesregelung abweichen können; daher ist diese Bundesangabe dort nicht automatisch gültig.

  • A)nein
  • B)ja
  • C)ja, selbst wenn in Rheinland-Pfalz eine andere Regelung vorgesehen ist. Bundesrecht bricht Landesrecht
  • D)ja, aber nur dann, wenn die Jagdgenossenschaft zugestimmt hat
Erklärung

Das BJagdG setzt nur den Rahmen. Die konkreten Jagdzeiten bestimmt das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz. Abweichende Landesregelungen sind maßgeblich; somit trifft die bundesweit genannte Kitz-Jagdzeit dort nicht zu.

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