Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-118-2015

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen können. Für welche Biotope trifft diese Aussage zu?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder und Krummholzgebüsche.

  • A)Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte
  • B)Bruch-, Sumpf- und Auenwälder
  • C)Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder
  • D)Krummholzgebüsche

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