Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-65-2015

Nach dem Landesjagdgesetz ist das Aussetzen von zwei Wildarten verboten. Welche?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schwarzwild und Wildkaninchen.

  • A)Fasan
  • B)Rebhuhn
  • C)Schwarzwild
  • D)Wildkaninchen

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