Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-65-2015

Nach dem Landesjagdgesetz ist das Aussetzen von zwei Wildarten verboten. Welche?

Kurze Antwort

Verboten ist das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen.

  • A)Fasan
  • B)Rebhuhn
  • C)Schwarzwild
  • D)Wildkaninchen
Erklärung

Nach Bundesjagdgesetz grundsätzlich untersagt, und die Landesjagdgesetze übernehmen bzw. konkretisieren dieses Verbot. Fasan und Rebhuhn dürfen je nach Landesrecht hegegerecht ausgewildert werden. Regulations may vary depending on the federal state.

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