Kurze Antwort
Grundsätzlich zählen Jäger im Rahmen weidgerechter Jagdausübung und Tierärzte zu diesem Personenkreis.
Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei diesen Personen grundsätzlich vorausgesetzt. Volljährigkeit allein oder die Tätigkeit als Nutzviehzüchter berechtigt nicht automatisch zum Töten eines Wirbeltieres.
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