Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-105-2015

Nach dem Tierschutzgesetz darf eine Person ein Wirbeltier töten, wenn sie die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Welche Personen zählen grundsätzlich zu diesem Personenkreis?

Kurze Antwort

Grundsätzlich zählen Jäger im Rahmen weidgerechter Jagdausübung und Tierärzte zu diesem Personenkreis.

  • A)jede erwachsene (volljährige) Person
  • B)Jäger im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd
  • C)Tierärzte
  • D)Züchter von Nutzvieh (z.B. Schafzüchter)
Erklärung

Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei diesen Personen grundsätzlich vorausgesetzt. Volljährigkeit allein oder die Tätigkeit als Nutzviehzüchter berechtigt nicht automatisch zum Töten eines Wirbeltieres.

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