Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-105-2015

Nach dem Tierschutzgesetz darf eine Person ein Wirbeltier töten, wenn sie die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Welche Personen zählen grundsätzlich zu diesem Personenkreis?

Kurze Antwort

Richtig sind: Jäger im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd und Tierärzte.

  • A)jede erwachsene (volljährige) Person
  • B)Jäger im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd
  • C)Tierärzte
  • D)Züchter von Nutzvieh (z.B. Schafzüchter)

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