Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-266-2015

Nach der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' müssen Waffen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Welche Aussage ist in Bezug auf diese Regelung zutreffend?

Kurze Antwort

Richtig ist: Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.

  • A)Eine bestimmungsgemäße Verwendung ist auch das Erschlagen des Wildes mit der ungeladenen Waffe, wenn kein geeignetes Werkzeug zur Hand ist.
  • B)Eine bestimmungsgemäße Verwendung einer Waffe ist auch dann gegeben, wenn sie zum Niederhalten von Zäunen während des Übersteigens benutzt wird.
  • C)Feucht gewordene Munition muss vor der Benutzung getrocknet werden.
  • D)Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.

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