Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-228-2015

Ordnungswidrig handelt, wer ...

Kurze Antwort

Richtig sind: außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke Rot-, Dam- oder Muffelwild hegt., die Wildnachweisung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorlegt., die geforderten Angaben in der Abschussliste unterlässt. und als jagdausübungsberechtigte Person die Vorgaben für den körperlichen Nachweis nicht einhält.

  • A)außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke Rot-, Dam- oder Muffelwild hegt.
  • B)die Wildnachweisung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorlegt.
  • C)die geforderten Angaben in der Abschussliste unterlässt.
  • D)als jagdausübungsberechtigte Person die Vorgaben für den körperlichen Nachweis nicht einhält.

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