Kurze Antwort
Ordnungswidrig handelt, wer außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke Rot-, Dam- oder Muffelwild hegt, Nachweise oder Abschusslisten nicht ordnungsgemäß vorlegt beziehungsweise führt oder Vorgaben zum körperlichen Nachweis nicht einhält.
Dazu zählen Verstöße gegen die Hegegebiete, die Wildnachweisung und die Abschussliste. Ebenso ist es ordnungswidrig, wenn die jagdausübungsberechtigte Person den angeordneten körperlichen Nachweis nicht ordnungsgemäß erbringt.
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