Kurze Antwort
Ordnungswidrig handelt, wer ohne Genehmigung Schalenwild bei besonderen Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen füttert, ohne Genehmigung eine Kirrung anlegt oder betreibt oder eine nicht genehmigte Fütterung/Kirrung nicht fristgerecht beseitigt.
Diese Verstöße missachten behördliche Genehmigungs- und Beseitigungspflichten rund um Fütterung und Kirrung. Ziel ist weidgerechte Hege, Seuchenprophylaxe und Vermeidung von Fehllenkungen des Wildes; daher werden solche Handlungen als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
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