Kurze Antwort
Organe der Hegegemeinschaft sind die Versammlung der Mitglieder und der Vorstand.
Nach Landesregelungen zu Hegegemeinschaften sind ausschließlich die Mitgliederversammlung und der Vorstand als Organe vorgesehen. Hegebeirat oder Exekutivausschuss gehören nicht zu den gesetzlichen Organen der Hegegemeinschaft.
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