Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-216-2015

Organe der Hegegemeinschaften sind?

Kurze Antwort

Organe der Hegegemeinschaft sind die Versammlung der Mitglieder und der Vorstand.

  • A)die Versammlung
  • B)der Vorstand
  • C)der Hegebeirat
  • D)der Exekutivausschuss (Exekutivorgan), bestehend aus den beauftragten Kreisjagdmeisterinnen und Kreisjagdmeistern
Erklärung

Nach Landesregelungen zu Hegegemeinschaften sind ausschließlich die Mitgliederversammlung und der Vorstand als Organe vorgesehen. Hegebeirat oder Exekutivausschuss gehören nicht zu den gesetzlichen Organen der Hegegemeinschaft.

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