Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-212-2015

Organe der Jagdgenossenschaft sind ...

Kurze Antwort

Organe der Jagdgenossenschaft sind die Genossenschaftsversammlung und der Jagdvorstand.

  • A)die Genossenschaftsversammlung
  • B)der Genossenschaftsbeirat
  • C)der Jagdvorstand
  • D)der Jagdbeirat
Erklärung

Die Genossenschaftsversammlung ist das Beschlussorgan (doppelte Mehrheit), der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Ein Genossenschaftsbeirat oder der Jagdbeirat gehören nicht zu den Organen der Jagdgenossenschaft.

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