Kurze Antwort
Organe der Jagdgenossenschaft sind die Genossenschaftsversammlung und der Jagdvorstand.
Die Genossenschaftsversammlung ist das Beschlussorgan (doppelte Mehrheit), der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Ein Genossenschaftsbeirat oder der Jagdbeirat gehören nicht zu den Organen der Jagdgenossenschaft.
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