Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-178-2015

<p>Bei einem erlegten Stück Rehwild wurden beim Versorgen offene Knochenbrüche festgestellt, die NICHT unmittelbar mit dem Erlegen in Zusammenhang stehen. Was ist zu beachten, wenn das Fleisch zum Genuss für Menschen verwendet werden soll?</p>

Kurze Antwort

Richtig sind: Das Stück unterliegt der amtlichen Fleischuntersuchung und darf erst nach der Freigabe weiter verwertet werden. und Es kann als Fuchsluder verwendet werden.

  • A)Es kann bedenkenlos verkauft werden.
  • B)Es darf in keinem Fall dem menschlichen Verzehr zugeführt werden.
  • C)Das Stück unterliegt der amtlichen Fleischuntersuchung und darf erst nach der Freigabe weiter verwertet werden.
  • D)Es kann als Fuchsluder verwendet werden.

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