Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-3-2015

<p>Bei einer Bewegungsjagd bricht sich ein flüchtendes Kitz an einem Zaun das Genick. Bedenkliche Merkmale werden NICHT festgestellt. Darf es für den menschlichen Verzehr verwertet werden?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: nein, erst nach tierärztlicher Untersuchung und dies dann ausschließlich zum Eigenverzehr.

  • A)generell nein
  • B)nein, erst nach tierärztlicher Untersuchung und dies dann ausschließlich zum Eigenverzehr
  • C)ja, wenn es sofort zerwirkt wird
  • D)<p>ja, wenn keine bedenklichen Merkmale oder sonstigen Gegebenheiten vorliegen, die die Verzehrfähigkeit einschränken</p>

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