Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-60-2015

<p>Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheins seinen 21-jährigen Sohn, der NICHT im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse ist, beauftragen, seine Schonzeitbüchse zwecks neuer Brünierung zum Waffenhändler zu transportieren?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit ist
  • B)ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht zugriffsbereit ist
  • C)ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit ist
  • D)nein

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