Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-211-2015

<p>Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmigungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es beim Erwerb und Besitz von ...</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Einsteckläufen.

  • A)Kleinkaliberbüchsen (22 lfB)
  • B)Pistolen
  • C)Revolvern
  • D)Einsteckläufen
Erklärung

Richtig ist: Einsteckläufe. Nach WaffG sind Einsteckläufe für eine bereits eingetragene Langwaffe erlaubnisfrei im Erwerb und Besitz; dafür braucht es keine WBK. Kleinkaliberbüchsen (.22 lfB), Pistolen und Revolver sind erlaubnispflichtige Schusswaffen und erfordern eine WBK.

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