Kurze Antwort
Richtig ist: Einsteckläufen.
Richtig ist: Einsteckläufe. Nach WaffG sind Einsteckläufe für eine bereits eingetragene Langwaffe erlaubnisfrei im Erwerb und Besitz; dafür braucht es keine WBK. Kleinkaliberbüchsen (.22 lfB), Pistolen und Revolver sind erlaubnispflichtige Schusswaffen und erfordern eine WBK.
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