Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-206-2015

Regelungen bezüglich der "vorläufigen Festnahme" finden sich ...

Kurze Antwort

Die Regelungen zur vorläufigen Festnahme finden sich in der Strafprozessordnung, insbesondere § 127 StPO.

  • A)im Bundesjagdgesetz.
  • B)im Strafgesetzbuch.
  • C)in der Strafprozessordnung.
  • D)im Grundgesetz.
Erklärung

§ 127 Abs. 1 StPO erlaubt Jedermann die vorläufige Festnahme bei frischer Tat, wenn die Identität nicht sofort feststellbar ist. Diese Norm gehört zur Strafprozessordnung, nicht zum BJagdG, StGB oder Grundgesetz.

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