Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-103-2015

Setzt die untere Jagdbehörde einen Mindestabschussplan fest, ist hierfür das Einvernehmen mit einem bestimmten Gremium herzustellen. Um welches Gremium handelt es sich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdbeirat.

  • A)Jagdbeirat
  • B)Fachbeirat für Naturschutz
  • C)Landesjagdbeirat
  • D)Vorstand der zuständigen Jagdgenossenschaft

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten