Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-103-2015

Setzt die untere Jagdbehörde einen Mindestabschussplan fest, ist hierfür das Einvernehmen mit einem bestimmten Gremium herzustellen. Um welches Gremium handelt es sich?

Kurze Antwort

Es handelt sich um den Jagdbeirat.

  • A)Jagdbeirat
  • B)Fachbeirat für Naturschutz
  • C)Landesjagdbeirat
  • D)Vorstand der zuständigen Jagdgenossenschaft
Erklärung

Nach den Landesjagdgesetzen ist bei der Bestätigung oder Festsetzung von Abschussplänen das Einvernehmen mit dem Jagdbeirat herzustellen. Dieses beratende Gremium wahrt die Interessen von Jagd, Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutz.

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