Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-52-2015

Sie als Jagdausübungsberechtigter wollen ihren Garten neu anlegen. Welche der genannten Pflanzen dürfen sie NICHT aus ihrem Revier mitnehmen?

Kurze Antwort

Strausfarn und Hirschzungenfarn dürfen Sie nicht aus dem Revier mitnehmen.

  • A)Strausfarn
  • B)Hirschzungenfarn
  • C)Rotes Strausgras
  • D)Adlerfarn
Erklärung

Beide Farnarten stehen unter besonderem Schutz und dürfen daher nicht wildlebend entnommen werden. Rotes Strausgras und Adlerfarn dürfen grundsätzlich mitgenommen werden.

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