Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-111-2015

Sie beabsichtigen an einer Quelle eine kleine Suhle für das Wild anzulegen. Ist dieses Vorhaben zulässig?

Kurze Antwort

Nein, an einer Quelle darf keine Suhle angelegt werden, da Quellen und die dazugehörigen Quellfluren geschützt sind.

  • A)grundsätzlich ja
  • B)Ja, denn es gehört zur ordnungsgemäßen Jagdausübung.
  • C)Ja, denn es ist eine Biotopverbesserung.
  • D)Nein, Quellen und die dazu gehörigen Quellfluren sind geschützt.
Erklärung

Durch die Anlage einer Suhle könnte das geschützte Biotop zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Daher ist das Vorhaben unzulässig.

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