Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-111-2015

Sie beabsichtigen an einer Quelle eine kleine Suhle für das Wild anzulegen. Ist dieses Vorhaben zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, Quellen und die dazu gehörigen Quellfluren sind geschützt.

  • A)grundsätzlich ja
  • B)Ja, denn es gehört zur ordnungsgemäßen Jagdausübung.
  • C)Ja, denn es ist eine Biotopverbesserung.
  • D)Nein, Quellen und die dazu gehörigen Quellfluren sind geschützt.

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