Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-160-2015

Sie entdecken bei einem Reviergang in einer Weidekoppel eine ausgewachsene Ringelnatter. Wie verhalten Sie sich?

Kurze Antwort

Ich erfreue mich am Anblick der besonders geschützten Ringelnatter und ziehe mich ruhig zurück, ohne einzugreifen.

  • A)Ich beobachte das Tier aus größerer Entfernung und alarmiere sofort den Grundstückseigentümer (Landwirt), damit er das Tier beseitigen und so sein Weidevieh schützen kann.
  • B)Ich informiere umgehend die Untere Naturschutzbehörde, damit diese alle Maßnahmen zum Fang des Tieres einleiten kann.
  • C)Aufgrund der Tatsache, dass von der Ringelnatter eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, darf ich das Tier töten (Notstand).
  • D)Ich erfreue mich am Anblick eines solch seltenen und unter besonderem Schutz stehenden Reptils und entferne mich behutsam.
Erklärung

Ringelnattern sind harmlose, besonders geschützte Reptilien; Fangen, Töten oder Beunruhigen ist verboten. Ein Notstand liegt nicht vor, daher lässt man das Tier unbehelligt und wahrt Weidgerechtigkeit.

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