Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-10-2015

Sie schießen am 30. Januar durch einen Äserschuss einen Rehbock krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 1. Februar, bei einem Ansitz auf Füchse, haben sie ihn wieder schussgerecht vor sich. Müssen sie den Bock erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)nein, die Jagdzeit auf Rehböcke endet am 31. Januar.
  • B)ja
  • C)nein, wenn die Abschussvereinbarung oder Abschusszielsetzung mittlerweile erfüllt ist
  • D)nur dann, wenn er schon abgeworfen hat

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Sie schießen am 30. Januar durch einen Äserschuss einen Rehbock k… | Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – GrünesAbi | GrünesAbi