Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-107-2015

Sind bei der Berechnung der Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke die Flächen, auf denen die Jagd ruht, mitzuzählen?

Kurze Antwort

Ja, bei der Berechnung der Mindestgröße gemeinschaftlicher Jagdbezirke sind auch Flächen mitzuzählen, auf denen die Jagd ruht.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)ja, aber nur dann, wenn sie nicht eingezäunt sind
  • D)ja, aber nur dann, wenn sie außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegen
Erklärung

Zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören grundsätzlich alle Flächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören. Dazu zählen auch befriedete Bezirke und Flächen mit örtlichen Jagdverboten.

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