Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-158-2015

Sind Fütterungen in Jagdgehegen verboten?

Kurze Antwort

Fütterungen in Jagdgehegen sind nicht verboten.

  • A)nein
  • B)grundsätzlich ja
  • C)ja, wenn die Jagdgehege kleiner als 100 Hektar sind
  • D)ja, wenn die Jagdgehege kleiner als 150 Hektar sind
Erklärung

Ein generelles Fütterungsverbot gilt nicht für Jagdgehege; Fütterungen können dort zulässig sein, oft im Rahmen hegerischer Ziele und nach behördlichen Vorgaben. Landesrechtliche Regelungen und Auflagen der Jagdbehörden sind zu beachten.

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