Kurze Antwort
Fütterungen in Jagdgehegen sind nicht verboten.
Ein generelles Fütterungsverbot gilt nicht für Jagdgehege; Fütterungen können dort zulässig sein, oft im Rahmen hegerischer Ziele und nach behördlichen Vorgaben. Landesrechtliche Regelungen und Auflagen der Jagdbehörden sind zu beachten.
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