Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-36-2015

Sind Pächter von Grundflächen, die in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegen und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, Mitglieder der Jagdgenossenschaft?

Kurze Antwort

Nein, Pächter solcher Flächen sind keine Mitglieder der Jagdgenossenschaft.

  • A)nein
  • B)ja, wenn die Pachtfläche mindestens 1 Hektar beträgt
  • C)ja, wenn die Pachtfläche mindestens 10 Hektar beträgt
  • D)ja, wenn die Pachtfläche mindestens 30 Hektar beträgt
Erklärung

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind ausschließlich die Eigentümer bejagbarer Grundflächen, nicht die Pächter. Das Jagdausübungsrecht kann zwar verpachtet werden, die Mitgliedschaft bleibt jedoch an das Eigentum gebunden.

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