Kurze Antwort
Nein, Pächter solcher Flächen sind keine Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind ausschließlich die Eigentümer bejagbarer Grundflächen, nicht die Pächter. Das Jagdausübungsrecht kann zwar verpachtet werden, die Mitgliedschaft bleibt jedoch an das Eigentum gebunden.
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