Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-195-2015

Sind Selbstladeflinten in Deutschland für Jagdzwecke zugelassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, wenn das Magazin höchstens zwei Patronen aufnehmen kann, also die Flinten maximal dreischüssig sind.

  • A)nein
  • B)ja, alle
  • C)ja, wenn das Magazin höchstens zwei Patronen aufnehmen kann, also die Flinten maximal dreischüssig sind
  • D)ja, wenn sie lediglich fünfschüssig sind

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