Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-184-2015

Sind vollautomatische Waffen zum Erlegen von Schalenwild zugelassen?

Kurze Antwort

Nein, vollautomatische Waffen sind zum Erlegen von Schalenwild nicht zugelassen.

  • A)nein
  • B)ja, wenn das Magazin nicht mehr als 2 Patronen fasst
  • C)ja, wenn das Magazin nicht mehr als 5 Patronen fasst
  • D)ja, wenn sich beim Betätigen des Abzuges maximal 2 Schüsse lösen
Erklärung

Nach § 19 Bundesjagdgesetz ist es verboten, mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen. Eine Begrenzung der Magazinkapazität oder Schusszahl ändert daran nichts.

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