Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-116-2015

Über den Abschuss und über verendete Stücke von Schalenwild hat die jagdausübungsberechtigte Person der unteren Jagdbehörde ...

Kurze Antwort

Richtig ist: vierteljährlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.

  • A)wöchentlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
  • B)alle zwei Wochen eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
  • C)monatlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
  • D)vierteljährlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.

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