Kurze Antwort
Vierteljährlich ist eine schriftliche Abschussmeldung über erlegtes und verendet aufgefundenes Schalenwild an die Untere Jagdbehörde zu erstatten.
Die Meldepflicht erfolgt nicht wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich, sondern vierteljährlich. So wird der Abschuss fortlaufend überwacht und mit dem Abschussplan abgeglichen. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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