Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-116-2015

Über den Abschuss und über verendete Stücke von Schalenwild hat die jagdausübungsberechtigte Person der unteren Jagdbehörde ...

Kurze Antwort

Vierteljährlich ist eine schriftliche Abschussmeldung über erlegtes und verendet aufgefundenes Schalenwild an die Untere Jagdbehörde zu erstatten.

  • A)wöchentlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
  • B)alle zwei Wochen eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
  • C)monatlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
  • D)vierteljährlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
Erklärung

Die Meldepflicht erfolgt nicht wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich, sondern vierteljährlich. So wird der Abschuss fortlaufend überwacht und mit dem Abschussplan abgeglichen. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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