Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-73-2015

Unter welchen Umständen darf nach der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' bei der Jagd auf Wasserwild im Stehen aus Wasserfahrzeugen geschossen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Wasserfahrzeug muss gegen Umschlagen und der Schütze gegen Stürzen gesichert sein.

  • A)wenn alle Insassen Schwimmwesten tragen
  • B)wenn das Boot groß genug ist
  • C)überhaupt nicht
  • D)Das Wasserfahrzeug muss gegen Umschlagen und der Schütze gegen Stürzen gesichert sein.

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