Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-8-2015

Von wem ist bei einer Anzahl von 4 jagdausübungsberechtigten Personen der Jagderlaubnisschein zu unterzeichnen?

Kurze Antwort

Richtig ist: von allen jagdausübungsberechtigten Personen.

  • A)von keiner jagdausübungsberechtigten Person
  • B)von einer jagdausübungsberechtigten Person
  • C)von mindestens drei jagdausübungsberechtigten Personen
  • D)von allen jagdausübungsberechtigten Personen

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten