Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-8-2015

Von wem ist bei einer Anzahl von 4 jagdausübungsberechtigten Personen der Jagderlaubnisschein zu unterzeichnen?

Kurze Antwort

Bei vier jagdausübungsberechtigten Personen ist der Jagderlaubnisschein von allen vier Personen zu unterzeichnen.

  • A)von keiner jagdausübungsberechtigten Person
  • B)von einer jagdausübungsberechtigten Person
  • C)von mindestens drei jagdausübungsberechtigten Personen
  • D)von allen jagdausübungsberechtigten Personen
Erklärung

Ohne abweichende Vereinbarung müssen sämtliche Mitpächter beziehungsweise Revierinhaber zustimmen und unterschreiben. Dies gilt auch für die Ausstellung eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins.

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