Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-9-2015

Von wem muss der von Hasen in einer Laubholzpflanzung verursachte Schaden grundsätzlich ersetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: von keinem.

  • A)von der Jagdgenossenschaft
  • B)vom Jagdpächter
  • C)von der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter
  • D)von keinem

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