Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-175-2015

Vor welchem Zeitpunkt sollten Wiesen wegen des Schutzes der Bodenbrüter NICHT gemäht werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: vor dem 15. Juli.

  • A)vor dem 15. Mai
  • B)vor dem 15. Juni
  • C)vor dem 15. Juli
  • D)vor dem 15. August

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