Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-175-2015

Vor welchem Zeitpunkt sollten Wiesen wegen des Schutzes der Bodenbrüter NICHT gemäht werden?

Kurze Antwort

Wiesen sollten zum Schutz der Bodenbrüter vor dem 15. Juli nicht gemäht werden.

  • A)vor dem 15. Mai
  • B)vor dem 15. Juni
  • C)vor dem 15. Juli
  • D)vor dem 15. August
Erklärung

Ein später Schnitt schützt Gelege und Jungvögel bodenbrütender Arten. Dadurch werden Verluste durch Mähmaschinen während der Brut- und Aufzuchtzeit verringert.

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