Rheinland-Pfalz1: WildRP-RP1-71-2015

Wann dürfen Auer-, Birk- und Rackelhähne in Rheinland-Pfalz bejagt werden?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz dürfen Auer-, Birk- und Rackelhähne bis auf Weiteres nicht bejagt werden.

  • A)im Mai
  • B)im September bis Dezember
  • C)Auer-, Birk- und Rackelhähne dürfen bis auf weiteres nicht bejagt werden.
  • D)im April
Erklärung

Diese Raufußhühner sind landesweit ganzjährig geschont; eine Jagdzeit ist nicht festgesetzt. Damit gilt durchgehend Schonzeit, unabhängig vom Monat.

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