Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz dürfen Auer-, Birk- und Rackelhähne bis auf Weiteres nicht bejagt werden.
Diese Raufußhühner sind landesweit ganzjährig geschont; eine Jagdzeit ist nicht festgesetzt. Damit gilt durchgehend Schonzeit, unabhängig vom Monat.
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