Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-101-2015

Wann gilt die Errichtung eines neuen Hochsitzes im Allgemeinen NICHT als "Eingriff" in die Landschaft?

Kurze Antwort

Richtig ist: wenn es sich um die Errichtung eines einfachen, der Landschaft angepassten Hochsitzes handelt.

  • A)wenn er nicht höher als 2 Meter ist
  • B)wenn der umbaute Raum nicht größer als 2 Kubikmeter ist
  • C)wenn er ausschließlich aus Holz gebaut wurde
  • D)wenn es sich um die Errichtung eines einfachen, der Landschaft angepassten Hochsitzes handelt.

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