Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-178-2015

Wann haben Ringel- und Türkentauben in Rheinland-Pfalz Jagdzeit?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz haben Türkentauben keine Jagdzeit; Ringeltauben vom 01.11. bis 20.02., zusätzlich dürfen juvenile Ringeltauben zur Schadensabwehr auf gefährdeten Kulturen ganzjährig bejagt werden.

  • A)Sie haben in Rheinland-Pfalz gar keine Jagdzeit.
  • B)Türkentauben haben in Rheinland-Pfalz keine Jagdzeit; Ringeltauben vom 01.11. bis 20.02.
  • C)Ringeltauben haben in Rheinland-Pfalz keine Jagdzeit; Türkentauben vom 01.01. bis 30.03.
  • D)Juvenile Ringeltauben dürfen im zur Schadensabwehr notwendigen Umfang auf gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen ganzjährig bejagt werden, Türkentauben jedoch nicht.
Erklärung

Die Landesjagdzeiten RLP sehen für Türkentauben ganzjährige Schonzeit vor. Ringeltauben sind regulär 01.11.–20.02. offen; zur Schadensabwehr besteht für juvenile Ringeltauben eine ganzjährige Ausnahme auf gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen. Regeln können revier- und behördlich konkretisiert sein.

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