Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-198-2015

Wann hat sich auf einer Treibjagd ein Schütze mit seinem/seinen Nachbar(n) zu verständigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: nach dem Einnehmen seines Standplatzes.

  • A)nach dem Einnehmen seines Standplatzes
  • B)unmittelbar vor dem Schuss
  • C)unmittelbar nach dem Schuss
  • D)beim Angehen der Treiber

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