Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-198-2015

Wann hat sich auf einer Treibjagd ein Schütze mit seinem/seinen Nachbar(n) zu verständigen?

Kurze Antwort

Auf einer Treibjagd verständigt sich der Schütze nach dem Einnehmen seines Standplatzes mit seinen Nachbarn.

  • A)nach dem Einnehmen seines Standplatzes
  • B)unmittelbar vor dem Schuss
  • C)unmittelbar nach dem Schuss
  • D)beim Angehen der Treiber
Erklärung

Die UVV Jagd verlangt die Verständigung mit den Nachbarschützen unmittelbar nach dem Anstellen. So werden Schusssektoren, Sicherheitsabstände und besondere Gefahren geklärt, bevor das Treiben beginnt.

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