Kurze Antwort
Richtig ist: beim Verkauf / bei der Abgabe kleiner Mengen an den Endverbraucher, sofern keine bedenklichen Merkmale vorliegen.
Richtig ist die Abgabe kleiner Mengen an Endverbraucher, wenn keine bedenklichen Merkmale vorliegen: Jäger sind als ausreichend geschulte Personen befugt, Primärerzeugnisse oder kleine Mengen Teile ohne amtliche Fleischuntersuchung direkt abzugeben. Falsch sind: an Wildgroßhandel (dort immer amtliche Untersuchung), verunfalltes Schwarzwild (Fallwild ist nicht verkehrsfähig; Trichinenprobe ersetzt keine Fleischbeschau), Wildbret mit Fäulnisgeruch (genussuntauglich, zu verwerfen).
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