Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-172-2015

Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wenn es bedenkliche Merkmale aufweist. und Wenn es offene Knochenbrüche aufweist soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind.

  • A)Wenn es bedenkliche Merkmale aufweist.
  • B)Wenn es offene Knochenbrüche aufweist soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind.
  • C)Wenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird
  • D)Wenn es zum Eigenverbrauch / Eigenverzehr bestimmt ist.

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