Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-162-2015

Wann sollte ein Stück Schalenwild im Regelfall aufgebrochen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: unverzüglich.

  • A)unverzüglich
  • B)nach acht bis zwölf Stunden
  • C)am nächsten Tag
  • D)am übernächsten Tag

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