Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-108-2015

Wann wird der Erstbeschuss (amtliche Beschusspflicht) einer Waffe durchgeführt?

Kurze Antwort

Richtig sind: nach der Herstellung und nach der Einfuhr, wenn es sich um eine Waffe handelt, deren Beschuss nicht anerkannt ist.

  • A)nach der Herstellung
  • B)nach dem Verkauf durch den Büchsenmacher
  • C)nach der Einfuhr, wenn es sich um eine Waffe handelt, deren Beschuss nicht anerkannt ist
  • D)spätestens 3 Monate nach Herstellung

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