Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-140-2015

Was bedeutet bei einer Kurzwaffenpatrone die Bezeichnung 7,65 mm?

Kurze Antwort

Die Bezeichnung 7,65 mm steht für einen Geschossdurchmesser von 7,65 Millimetern.

  • A)7 Millimeter Geschossdurchmesser und 65 Millimeter Hülsenlänge
  • B)7 Millimeter Geschossdurchmesser
  • C)7,65 Millimeter Geschossdurchmesser
  • D)7,65 Millimeter Hülsenlänge
Erklärung

Bei dieser Kurzwaffenpatrone bezeichnet die Zahl den Geschossdurchmesser. Eine Hülsenlänge ist damit nicht angegeben.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten