Kurze Antwort
Ein Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins darf in der Regel zwei Kurzwaffen erwerben.
Der Jahresjagdschein gilt als Bedürfnisnachweis für höchstens zwei Kurzwaffen. Für jede weitere Kurzwaffe muss der Jäger ein besonderes Bedürfnis bei der zuständigen Behörde nachweisen.
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