Kurze Antwort
Zum Kleinen Jägerrecht gehören weder der Ziemer noch die Lende.
Das Kleine Jägerrecht umfasst die essbaren Teile des Aufbruchs, insbesondere Herz, Lunge, Leber, Nieren und Milz. Ziemer und Lende sind wertvolle Teile des Wildbrets und gehören nicht dazu.
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