Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-199-2015

Was gehört NICHT zum 'Kleinen Jägerrecht'?

Kurze Antwort

Zum Kleinen Jägerrecht gehören weder der Ziemer noch die Lende.

  • A)das Herz
  • B)der Ziemer
  • C)die Lende
  • D)die Nieren.
Erklärung

Das Kleine Jägerrecht umfasst die essbaren Teile des Aufbruchs, insbesondere Herz, Lunge, Leber, Nieren und Milz. Ziemer und Lende sind wertvolle Teile des Wildbrets und gehören nicht dazu.

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