Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-205-2015

Was gehört zum "Kleinen Jägerrecht"?

Kurze Antwort

Zum Kleinen Jägerrecht zählen Herz, Leber, Nieren und der Lecker (Zunge).

  • A)Herz
  • B)Leber
  • C)Nieren
  • D)Lecker
Erklärung

Als Kleines Jägerrecht gelten die essbaren Teile des Aufbruchs, darunter Herz, Lunge, Leber, Nieren, Milz, Hirn (bei abgeschlagener Trophäe) und der Lecker. In der Frage sind davon Herz, Leber, Nieren und Lecker aufgeführt.

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