Kurze Antwort
Fallwild, bei dem der Verdacht auf Nagerpest besteht, ist unschädlich zu beseitigen.
Nagerpest (Pseudotuberkulose) ist eine auf den Menschen übertragbare Krankheit. Das Wildbret ist genussuntauglich und darf weder verwertet noch am Luderplatz ausgebracht werden.
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