Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-79-2015

Was geschieht mit Fallwild bei dem Verdacht auf Nagerpest besteht?

Kurze Antwort

Fallwild, bei dem der Verdacht auf Nagerpest besteht, ist unschädlich zu beseitigen.

  • A)dem Amtstierarzt übergeben
  • B)auf den Luderplatz bringen
  • C)unschädlich beseitigen
  • D)dem einfachen Tierarzt übergeben
Erklärung

Nagerpest (Pseudotuberkulose) ist eine auf den Menschen übertragbare Krankheit. Das Wildbret ist genussuntauglich und darf weder verwertet noch am Luderplatz ausgebracht werden.

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