Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-139-2015

Was gilt gemäß der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' bei der Verwendung von Schusswaffen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Waffen müssen funktionssicher sein., Schusswaffen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. und <p>Die verwendete Munition muss für die jeweilige Schusswaffe bestimmt sein und in einwandfreiem Zustand verwendet werden; dies gilt auch für nicht gewerblich hergestellte (z.B. wiedergeladene) Munition, die demnach auch verwendet werden darf.</p>.

  • A)Waffen müssen frisch eingeölt sein, um die Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten.
  • B)Die Waffen müssen funktionssicher sein.
  • C)Schusswaffen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
  • D)<p>Die verwendete Munition muss für die jeweilige Schusswaffe bestimmt sein und in einwandfreiem Zustand verwendet werden; dies gilt auch für nicht gewerblich hergestellte (z.B. wiedergeladene) Munition, die demnach auch verwendet werden darf.</p>

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