Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-138-2015

Was haben die Schützen nach der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' bei Standtreiben zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Nach dem Einnehmen der Stände haben sich die Schützen mit den jeweiligen Nachbarn zu verständigen., Sofern der Jagdleiter nichts anderes bestimmt, darf der Stand vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden. und <p>Mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nicht ins Treiben geschossen werden; Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist.</p>.

  • A)Nach dem Einnehmen der Stände haben sich die Schützen mit den jeweiligen Nachbarn zu verständigen.
  • B)Sofern der Jagdleiter nichts anderes bestimmt, darf der Stand vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.
  • C)Beim Einnehmen der Stände ist die Windrichtung festzustellen.
  • D)<p>Mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nicht ins Treiben geschossen werden; Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist.</p>

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