Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-225-2015

Was ist bei der Kirrung von Schwarzwild zu beachten, damit andere Schalenwildarten keinen Zugang zu dem dabei zum Einsatz kommenden Futtermittel (Kirrmittel) haben.

Kurze Antwort

Mais wird zur Schwarzwildkirrung in den Boden eingebracht oder Getreide mit bodenständigem Material abgedeckt, damit anderes Schalenwild keinen Zugang hat.

  • A)Die zum Einsatz kommenden Baumfrüchte werden mit bodenständigem Material so abgedeckt wird, dass die Aufnahme durch anderes Schalenwild ausgeschlossen ist.
  • B)Getreide, einschließlich Mais, darf grundsätzlich nur in Kirrtrommeln ausgebracht werden, weil nur so die Aufnahme des Kirrmittels durch anderes Schalenwild mit großer Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
  • C)Damit die Aufnahme des Kirrmittels durch anderes Schalenwild ausgeschlossen ist, wird der zum Einsatz kommende Mais in den Boden eingebracht.
  • D)Es ist völlig ausreichend, wenn das zum Einsatz kommende Getreide mit bodenständigem Material (Steine, Holzscheite, Holzscheiben oder Holzstücken) abgedeckt wird.
Erklärung

Vergrabenes Kirrgut oder mit Steinen/Holz abgedecktes Getreide kann nur vom kräftigen Schwarzwild freigelegt werden; so wird Fehläsung durch Reh-, Dam- oder Rotwild vermieden und die Kirrung bleibt waidgerecht.

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