Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-3-2015

Was ist bei Flintenlaufgeschossen zu beachten?

Kurze Antwort

Flintenlaufgeschosse haben eine geringere Präzision, eine erhöhte Abprallgefahr und müssen zur Vermeidung von Verwechslungen getrennt von Schrotpatronen mitgeführt werden.

  • A)Flintenlaufgeschosse dürfen nur aus speziell dafür zugelassenen Waffen verschossen werden.
  • B)Die Präzision ist wesentlich geringer als bei Büchsengeschossen.
  • C)Flintenlaufgeschosse müssen laut Unfallverhütungsvorschrift so mitgeführt werden, dass eine Verwechslung mit Schrotpatronen ausgeschlossen ist.
  • D)Es kommt leichter zu Abprallern als bei Büchsengeschossen.
Erklärung

Ihre wirksame Schussentfernung liegt bei etwa 50 bis maximal 60 m, und wegen der hohen Abprallgefahr ist besondere Vorsicht erforderlich. Die Unfallverhütungsvorschrift verlangt, Flintenlaufgeschosspatronen so mitzuführen, dass eine Verwechslung mit Schrotpatronen ausgeschlossen ist.

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