Kurze Antwort
Flintenlaufgeschosse haben eine geringere Präzision, eine erhöhte Abprallgefahr und müssen zur Vermeidung von Verwechslungen getrennt von Schrotpatronen mitgeführt werden.
Ihre wirksame Schussentfernung liegt bei etwa 50 bis maximal 60 m, und wegen der hohen Abprallgefahr ist besondere Vorsicht erforderlich. Die Unfallverhütungsvorschrift verlangt, Flintenlaufgeschosspatronen so mitzuführen, dass eine Verwechslung mit Schrotpatronen ausgeschlossen ist.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.