Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-109-2015

Was ist beim Marderfang mit einem Eiabzugseisen zu beachten (38 cm Bügelweite)?

Kurze Antwort

Beim Marderfang mit einem Eiabzugseisen (38 cm) muss der Fang über den losen Bügel erfolgen; das Eisen ist nur mit Spannvorrichtung und geeignetem Gegenstand zu sichern/entsichern und so aufzustellen, dass keine Personen gefährdet werden.

  • A)Das fängische Eisen muss gemäß "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" so aufgestellt sein, dass keine Personen gefährdet werden.
  • B)Eiabzugseisen dürfen gar nicht verwendet werden.
  • C)Der Fang muss über den losen Bügel erfolgen, damit eine sofortige, tierschutzgerechte Tötung des Marders gewährleistet ist.
  • D)Das Eisen darf gemäß "Unfallverhütungsvorschriften - Jagd" nur mit einer entsprechenden Vorrichtung gespannt sowie nur mit einem geeigneten Gegenstand gesichert oder entsichert werden.
Erklärung

Der Fang über den losen Bügel gewährleistet den sofort tötenden, tierschutzgerechten Genickfang. Die UVV Jagd verlangt das Spannen mit Vorrichtung sowie sicheres Ge-/Entsichern und eine Aufstellung ohne Gefährdung Dritter, z. B. im verblendeten Fangbunker.

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