Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-109-2015

Was ist beim Marderfang mit einem Eiabzugseisen zu beachten (38 cm Bügelweite)?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Das fängische Eisen muss gemäß "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" so aufgestellt sein, dass keine Personen gefährdet werden.</p>, <p>Der Fang muss über den losen Bügel erfolgen, damit eine sofortige, tierschutzgerechte Tötung des Marders gewährleistet ist.</p> und <p>Das Eisen darf gemäß "Unfallverhütungsvorschriften - Jagd" nur mit einer entsprechenden Vorrichtung gespannt sowie nur mit einem geeigneten Gegenstand gesichert oder entsichert werden.</p>.

  • A)<p>Das fängische Eisen muss gemäß "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" so aufgestellt sein, dass keine Personen gefährdet werden.</p>
  • B)Eiabzugseisen dürfen gar nicht verwendet werden.
  • C)<p>Der Fang muss über den losen Bügel erfolgen, damit eine sofortige, tierschutzgerechte Tötung des Marders gewährleistet ist.</p>
  • D)<p>Das Eisen darf gemäß "Unfallverhütungsvorschriften - Jagd" nur mit einer entsprechenden Vorrichtung gespannt sowie nur mit einem geeigneten Gegenstand gesichert oder entsichert werden.</p>

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