Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Das fängische Eisen muss gemäß "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" so aufgestellt sein, dass keine Personen gefährdet werden.</p>, <p>Der Fang muss über den losen Bügel erfolgen, damit eine sofortige, tierschutzgerechte Tötung des Marders gewährleistet ist.</p> und <p>Das Eisen darf gemäß "Unfallverhütungsvorschriften - Jagd" nur mit einer entsprechenden Vorrichtung gespannt sowie nur mit einem geeigneten Gegenstand gesichert oder entsichert werden.</p>.
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