Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-187-2015

Was ist beim Verkauf / bei der Abgabe eines vom Jäger erlegten Feldhasen zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Hasen müssen frei von bedenklichen Merkmalen sein, damit sie abgegeben werden können.

  • A)Bis 3 Tage nach ihrer Erlegung können unaufgebrochene Hasen bedenkenlos verkauft werden; danach sollten sie aber nur noch aufgebrochen abgegeben werden.
  • B)Hasen müssen frei von bedenklichen Merkmalen sein, damit sie abgegeben werden können.
  • C)Vor dem Verkauf / der Abgabe müssen die Schrotkörner aus dem Wildkörper entfernt werden.
  • D)Hasen dürfen nur zerlegt verkauft / abgegeben werden (als so genanntes "Hasenklein").

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