Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-50-2015

Was ist in der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' bezüglich der Verwendung von Fangeisen festgelegt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fangeisen dürfen fängisch nur so aufgestellt werden, dass keine Personen gefährdet werden. und Fangeisen dürfen nur mit einem geeigneten Gegenstand gesichert bzw. entsichert werden.

  • A)Es dürfen nur Fangeisen verwendet werden, deren Typ in einer Liste genannt ist.
  • B)Fangeisen dürfen fängisch nur so aufgestellt werden, dass keine Personen gefährdet werden.
  • C)Wo Fangeisen aufgestellt sind, müssen Warnschilder aufgestellt werden.
  • D)Fangeisen dürfen nur mit einem geeigneten Gegenstand gesichert bzw. entsichert werden.

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